Juristische Fachbegriffe sind häufig nicht einfach zu verstehen. Im Glossar finden Sie Erläuterungen zu häufig verwandten Begriffen.
Höchstpersönliche Angelegenheiten kann der Vorsorgebevollmächtigte nicht erledigen. Dazu zählen beispielsweise die Eheschließung und die Testamentserrichtung.