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Der Notar hat die Aufgabe, den Bürger bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften zu betreuen. Er hilft bei der Formulierung von Verträgen, berät und belehrt die Parteien über die damit verbundenen Folgen und zeigt alternative Handlungsmöglichkeiten auf. Nach der Beurkundung unterstützt er die Beteiligten bei der Durchführung des Vertrages, überwacht Zahlungen, verwahrt treuhänderisch Gelder und veranlaßt Eintragungen etwa im Grundbuch oder im Handelsregister.
Der Notar erfüllt damit eine wichtige Aufgabe des Verbraucherschutzes: Er sorgt dafür, daß die Wünsche der Beteiligten in die rechtlich zutreffende Form gebracht, die Parteien über mögliche Risiken aufgeklärt bzw. diese durch eine korrekte Vertragsgestaltung vermieden werden.
Bei Rechtsgeschäften mit persönlich oder wirtschaftlich weitreichenden Folgen ist die Mitwirkung des Notars im Interesse der Beteiligten gesetzlich vorgeschrieben. Zu nennen sind insbesondere folgende Bereiche:
Notarielle Urkunden sind nicht nur sorgfältig formuliert und rechtlich korrekt aufgesetzt. Sie beweisen auch noch nach Jahrzehnten eindeutig die getroffenen Vereinbarungen. Ansprüche aus notariellen Urkunden können wie Gerichturteile sofort vollstreckt werden. Dadurch wird bei Streitigkeiten aus einem Urkundsgeschäft in vielen Fällen ein Gerichtsverfahren vermieden.
Der Notar ist eine Amtsperson. Nur besonders qualifizierte und erfahrene Juristen werden vom Justizminister zum Notar ernannt.
Durch seine Unabhängigkeit von Staat und Auftraggeber sichert der Notar jedem Bürger gleichermaßen sein Recht. Der Notar ist unparteiisch und fungiert als Mittler zwischen den Interessen der Beteiligten. Dabei schützt er besonders die Interessen der schwächeren oder unerfahrenen Vertragspartei.
Gegenüber Dritten ist der Notar zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Bürger kann ihm deshalb auch seine vertraulichen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse anvertrauen, damit seine Interessen bei der Vertragsgestaltung optimal berücksichtigt werden können.
Das Gesetz verpflichtet den Notar, sich regelmäßig fortzubilden. Die genaue Kenntnis der aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung ist für die Beratung der Bürger von großer Bedeutung. Die Notarkammern und andere Fortbildungseinrichtungen bieten deshalb eine Vielzahl von Fortbildungsveranstaltungen an.
Der Bürger kann den Notar seines Vertrauens wählen, ist also nicht an den Ort gebunden, in dem er wohnt oder in dem sich etwa das betroffene Grundstück befindet. Bei der Ernennung von Notaren sorgt der Staat für eine bürgernahe Versorgung der Bevölkerung. Deshalb gibt es Notare an vielen Orten, auch dort, wo es sonst keine Ämter oder Behörden gibt.
Die Berufe des Notars und des Rechtsanwalts sind in Mecklenburg-Vorpommern wie in den meisten Bundesländern voneinander getrennt. Nur in einigen der alten Bundesländer nehmen erfahrene Rechtsanwälte die Notaraufgaben wahr.
Der Notar untersteht der Aufsicht der Notarkammer, der Gerichte und des Justizministeriums. Diese Behörden überwachen, daß der Notar seine Aufgaben ordnungs- und gesetzmäßig erfüllt.
Der Weg zum Notarberuf steht jedem Juristen
offen, der die erste und zweite juristische
Staatsprüfung mit überdurchschnittlichem Erfolg
abgelegt hat. Außerdem muss der Bewerber nach
seiner Persönlichkeit und seinen Leistungen für
das Amt des Notars geeignet sein. Als
hauptberuflicher Notar in Mecklenburg-Vorpommern
wird in der Regel nur bestellt, wer nach dem 2.
Staatsexamen den Vorbereitungsdienst als
Notarassessor abgeleistet hat.
Während des Vorbereitungsdienstes gewinnt der
Notarassessor praktische Erfahrungen durch die
Ausbildung bei verschiedenen Notaren, die
Übernahme von Notarvertretungen und Teilnahme an
zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen. Der
Notarassessor steht in einem
öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum
Staat und erhält Bezüge, die denen eines
Richters auf Probe angeglichen sind. Nach Ablauf
der 3-jährigen Regelzeit kann sich der
Notarassessor auf freiwerdende Notarstellen
bewerben, die vom Justizministerium
Mecklenburg-Vorpommern ausgeschrieben werden.
Die Auswahl und Einstellung der Bewerber für
den Assessorendienst erfolgt in Abstimmung mit
der Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls
durch das Justizministerium
Mecklenburg-Vorpommern. Es werden nur so viele
Bewerber eingestellt, wie später voraussichtlich
als Notare bestellt werden können. In
Mecklenburg-Vorpommern sind dies
durchschnittlich ein bis zwei Bewerber im Jahr.
Ausschreibungen von Notarassessorenstellen
erfolgen deshalb nur bei entsprechendem Bedarf
durch das Justizministerium
Mecklenburg-Vorpommern. Sie werden (als
Grundlage des Bewerbungsverfahrens) jeweils in
dem vom Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern
herausgegebenen Amtsblatt für
Mecklenburg-Vorpommern sowie in einem anderen
geeigneten Publikationsorgan veröffentlicht.
Bei der Wahrnehmung seiner vielfältigen Aufgaben wird der Notar von qualifizierten Mitarbeitern unterstützt. Sie wirken bei der Vorbereitung und der Durchführung von Urkundsgeschäften mit, führen Gespräche mit Bürgern und Behörden und sind in die gesamte Büroorganisation eingebunden. Die moderne Bürotechnik mit Computern und Textprogrammen erleichtert ihnen die Arbeit.
Den Beruf der oder des Notarfachangestellten erlernt man in einer 3-jährigen praktischen Ausbildung bei einem Notar. Der Schulabschluß ist dafür nicht von entscheidender Bedeutung. Wichtiger sind Freude am Umgang mit Menschen, ein gutes Sprachgefühl und sichere Rechtschreibungskenntnisse. Auch logisches Denken und Büroorganisation gehören dazu. Der anspruchsvolle Beruf des Notarfachangestellten – in Mecklenburg-Vorpommern getrennt von dem des Rechtsanwaltsfachangestellten – eröffnet attraktive Tätigkeitsfelder und interessante Aufstiegsmöglichkeiten.
Bewerbungen sind bei jedem Notar möglich. Weitergehende Auskünfte erteilt die Notarkammer oder die Ausbildungsabteilung der Ländernotarkasse in Leipzig, Tel. 0341/590810.
Besonders tüchtige Notarfachangestellte können sich nach mindestens 5-jähriger Berufserfahrung zum Leitenden Notarmitarbeiter fortbilden lassen. Die Fortbildung soll diese Mitarbeiter in die Lage versetzen, anspruchvollere Aufgaben zu übernehmen, selbständig Urkunden vorzubereiten und unter Umständen auch innerhalb des Notariats Verantwortung für die Organisationsabläufe zu übernehmen.
Die Fortbildung dauert 2 Jahre und wird als Fernstudienlehrgang durchgeführt. In den 4 Selbststudienphasen wird das Unterrichtsmaterial zugeschickt und ist selbständig zu erarbeiten. In jeder dieser Phasen ist jeweils eine Einsendeaufgabe zu fertigen. Weiterhin sind von den Teilnehmern 5 Wochenkurse (sogenannte Präsenzphasen) mit jeweils anschließender Klausur und die Abschlußprüfung zu absolvieren. Die Dozenten des Lehrgangs rekrutieren sich aus erfahrenen Fachhochschuldozenten der TFH Berlin, Notaren, Notaren a.D., Notarassessoren sowie Bürovorstehern. Zuständig für die Fortbildung ist die Ländernotarkasse in Leipzig, Tel 0341/590810, bei der auch nähere Informationen angefordert werden können.
Für ausgebildete oder berufserfahrene Notarmitarbeiter bietet die Ländernotarkasse in Leipzig eine Stellenvermittlung an. Sowohl stellensuchende Mitarbeiter als auch Notare können sich dorthin mit der Bitte um Vermittlung wenden.