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BERLIN. Am 1. Januar dieses Jahres hat das Zentrale Testamentsregister seinen Be-trieb erfolgreich aufgenommen. In den ersten Tagen wurden bereits mehrere hundert erbfolgerelevante Urkunden registriert und gleichzeitig tausende Sterbefallmitteilungen bearbeitet. „Nach den intensiven Vorbereitungen in den letzten Monaten freuen wir uns, dass es jetzt richtig losgeht. Alle Registervorgänge laufen wie geplant ab“, sagt Dr. Thomas Diehn von der Bundesnotarkammer und Leiter des Registers.
Das Testamentsregister ermittelt im Todesfall, ob für den Verstorbenen ein Testa-ment, ein Erbvertrag oder eine sonstige erbfolgerelevante Urkunde in amtlicher Verwahrung existiert. Das Ergebnis wird dem zuständigen Nachlassgericht mitgeteilt. Liegt eine Urkunde vor, so wird auch die verwahrende Stelle (also der Notar oder das Gericht) informiert, damit diese die Urkunde an das Nachlassgericht abliefern kann.
Alle Benachrichtigungen im
Sterbefall erfolgen in besonders gesicherter
elektronischer Form. Damit wissen die Beteiligten
innerhalb eines Tages Bescheid: „Bisher wurden die
Informationen zwischen Verwahrstelle, Geburts- und
Sterbefallstandesamt sowie Nachlassgericht
postalisch übermittelt. Es war dringend
erforderlich, dass dieser zeit- und
fehleranfällige Informationsaustausch durch ein
modernes System abgelöst wird. Das Register ist
schnell, effizient und sicher“, so Diehn.
Zu den Vorteilen des
Registers zählt, dass die Erben über die
Verteilung des Nachlasses schneller Bescheid
wissen und so Planungssicherheit erlangen.
Gleichzeitig hat auch derjenige, der
beispielsweise durch ein notarielles Testament
seine Nachfolge geregelt hat, die Gewissheit, dass
sein Testament tatsächlich gefunden und sein
letzter Wille auch verwirklicht wird. „Notarielle
Testamente werden immer in amtliche Verwahrung
genommen. So sind sie vor Verlust und Verfälschung
gesichert.
Ein häufiges Missverständnis
ist laut Diehn die Annahme, dass im Register auch
der Inhalt der jeweiligen Urkunde vermerkt sei.
„Niemand muss befürchten, dass sein letzter Wille
an zentraler Stelle vermerkt würde. Das Register
kennt nur die Verwahrangaben einer Urkunde, das
heißt insbesondere den Namen des Erblassers und
den Ort, wo seine Urkunde verwahrt wird. Wie das
Erbe verteilt werden soll, steht hier nicht. Das
Register kann im Übrigen auch nur von Notaren und
Gerichten in ihrer amtlichen Funktion abgefragt
werden – zu Lebzeiten des Erblassers setzt dies
zudem sein Einverständnis voraus.“
Geführt wird das Register von
der Bundesnotarkammer, die bereits seit 2003 auch
das Zentrale Vorsorgeregister betreibt und so über
die nötige Erfahrung verfügt. Weitere
Informationen sind telefonisch gebührenfrei unter
0800 – 35 50 700 sowie online unter
www.testamentsregister.de erhältlich.
Ansprechpartner
Dr. Thomas Diehn, LL.M.
(Harvard), Notar a.D.
E-Mail:
t.diehn@bnotk.de
Tel.: 030-3838660