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Schätzungen zufolge werden in den nächsten 10 Jahren Immobilien und Geldvermögen im Wert von ca. 2 Billionen Euro vererbt. Wie oft dabei um den Nachlass gestritten wird und letztlich Gerichte entscheiden müssen, kann derzeit nicht vorausgesagt werden. Deswegen sollte jeder seinen Nachlass zu Lebzeiten regeln, um Streit zwischen den Erben zu vermeiden.
Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält zwar Regelungen zur
gesetzlichen Erbfolge. Entspricht diese aber nicht den individuellen
Vorstellungen, kann jeder durch eine letztwillige Verfügung
(Testament und Erbvertrag) die gesetzliche Erbfolge ausschließen
und frei entscheiden, wem sein Vermögen nach seinem Tod zufallen
soll.
Die am weitesten verbreitete Form einer solchen
letztwilligen Verfügung ist das Testament, dass der Erblasser
jederzeit beliebig ganz oder in Teilen aufheben oder abändern
kann. Daneben gibt es für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
die Möglichkeit, ein gemeinschaftliches Testament zu errichten.
Der typische Fall ist das sogenannte Berliner Testament. Durch ein
solches gemeinschaftliches Testament können im Gegensatz zum
Einzeltestament Bindungswirkungen zwischen den Beteiligten ausgelöst
werden.
Alternativ können Erblasser mit den künftigen Erben einen Erbvertrag abschließen, in dem die Erbfolge verbindlich festgelegt und grundsätzlich nicht mehr einseitig geändert werden kann. Besonders häufig finden Erbverträge bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften Anwendung, da ein gemeinschaftliches Testament hier nicht zulässig ist. Für den Erbvertrag ist die notarielle Beurkundung zwingend vorgeschrieben.
Jedes Testament kann in privatschriftlicher Form errichtet werden. Es muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein und soll den Ort und das Datum der Errichtung enthalten.
Die notarielle Beurkundung ist aber auch hier zu empfehlen, weil sie zahlreiche Vorteile aufweist:
Inhaltlich kann ein Testament oder Erbvertrag die verschiedensten Regelungen enthalten:
Die Kosten für ein notarielles Testament richten sich stets nach dem Reinvermögen des Erblassers. Die Höhe der Kosten wird dabei häufig überschätzt: Beträgt etwa das Vermögen des Erblassers nach Abzug der Schulden 50.000 Euro, so kostet ein Einzeltestament in den neuen Bundesländern einschließlich Mehrwertsteuer 138,00 Euro. Bei einem gemeinschaftlichen Testament betragen die Notargebühren 276,00 Euro.
Entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren
Vorstellungen, so ist die Errichtung eines Testaments
oder ein Erbvertrag notwendig. Bei vermögenden
Ehepaaren ohne Kinder oder mit Kindern aus verschiedenen
Ehen und bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften
besteht ein besonders dringender Bedarf für
die Errichtung eines Testamentes oder eines Erbvertrages,
weil die gesetzliche Erbfolge hier häufig
nicht den Wünschen der Beteiligten entspricht.
Die Testamentserrichtung sollte nicht auf den Lebensabend
oder Krankheitsfall verschoben werden; gerade bei
jungen Familien ist der Absicherungsbedarf für
den Todesfall besonders hoch. Nehmen Sie die Beratung
eines Notars in Anspruch und lassen Sie Ihr Testament
notariell beurkunden - dies ist der sicherste und
kostengünstigste Weg, um Ihre individuellen
erbrechtlichen Vorstellungen in die Tat umzusetzen.