Berufsziel Notar/in

Berufsziel Notar/in

Berufsbild, Bewerbung und Fragen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie als hauptberuflicher Notar in Mecklenburg-Vorpommern

Was unterscheidet Ihre Tätigkeit als Notarin von anderen juristischen Berufen – etwa der Tätigkeit als Richterin oder Rechtsanwältin?

Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes, vergleichbar mit einem Richter – ich unterscheide bewusst nicht zwischen "Notarinnen und Notaren" – immerhin ist etwa die Hälfte aller Notarstellen in Mecklenburg-Vorpommern von Frauen besetzt. Notare werden, anders als Richter, bereits im Vorfeld tätig, damit es gar nicht erst zu Streit und langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt. Das unterscheidet unsere Tätigkeit deutlich von der eines Richters. Man spricht deshalb auch von dem Notar als Teil der "freiwilligen Gerichtsbarkeit".

Und anders als Rechtsanwälte sind Notare unabhängige und unparteiische Betreuer der Interessen aller Beteiligten. Dabei haben wir mit Menschen unterschiedlichster gesellschaftlicher Herkunft zu tun. Notare stellen sicher, dass unerfahrene und schutzwürdige Beteiligte nicht benachteiligt werden.

Der inhaltliche Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit liegt dabei in der täglichen Begleitung der Bürger bei den mitunter wichtigsten rechtlichen Entscheidungen ihres Lebens, wie dem Kauf des Familienheims, rechtlicher Vorsorge für Alter, Krankheit und Tod, aber auch der Begleitung von Unternehmen bei komplexen gesellschaftsrechtlichen Vorgängen.

Notare leisten mit ihrer Tätigkeit einen entscheidenden Beitrag zum Funktionieren der Rechtspflege und damit des Gemeinwesens.

Wie wird man Notarin oder Notar in Mecklenburg-Vorpommern?

Der Weg zum Notarberuf steht jedem Juristen offen, der die erste und zweite juristische Staatsprüfung mit überdurchschnittlichem Erfolg abgelegt hat. Außerdem muss der Bewerber persönlich für das Amt des Notars geeignet sein.

In Mecklenburg-Vorpommern besteht das hauptberufliche Notariat. Das bedeutet, dass Notare neben ihrer notariellen Tätigkeit nicht als Anwälte tätig sein dürfen.

Als hauptberuflicher Notar in Mecklenburg-Vorpommern wird in der Regel nur bestellt, wer nach dem 2. Staatsexamen den Vorbereitungsdienst als Notarassessor abgeleistet hat. Die Auswahl und Einstellung der Bewerber für den Assessorendienst erfolgt in Abstimmung mit der Notarkammer durch das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern.

Während dem Assessorendienst werden praktische Erfahrungen durch die Ausbildung bei verschiedenen Notaren, die Übernahme von Notarvertretungen und Teilnahme an zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen vermittelt. So werden wir umfassend auf die Tätigkeit als Notar vorbereitet, bevor wir ins eigene Amt starten. Das ist in meinen Augen etwas ganz besonderes und unterscheidet uns von anderen juristischen Berufen, in denen man ab Tag eins "ins kalte Wasser" geworfen wird.

Ein "3. Staatsexamen", die notarielle Fachprüfung, wie sie im Bereich des Anwaltsnotariats stattfindet, muss übrigens nicht abgelegt werden. Der umfangreiche Assessorendienst ersetzt diese im Bereich des hauptberuflichen Notariats.

Der Notarassessor steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Staat und erhält Bezüge, die denen eines Richters auf Probe angeglichen sind. Hinzu kommen eine umfassende Reisekostenerstattung und weitere Zulagen.

Wie erfolgt die Ernennung zum Notar nach Abschluss des Notarassessorendienstes?

Nach Ablauf der 3-jährigen Regelzeit kann sich der Notarassessor auf freiwerdende Notarstellen bewerben, die vom Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern ausgeschrieben werden. Mit der Bestellung zum Notar endet das Dienstverhältnis als Notarassessor.

Bei der Einstellung als Notarassessor ist aufgrund verschiedener Faktoren nicht klar, welche Notarstelle im Land man später tatsächlich antreten wird. Entsprechend wird eine hohe örtliche Flexibilität innerhalb des Bundeslandes vorausgesetzt. Nach einer Mindestverweildauer von fünf Jahren ist jedoch als Notar eine Bewerbung auf eine andere freigewordene Notarstelle möglich. Notare haben mit ihrer Bewerbung hierbei Vorrang vor Notarassessoren. Dies wird auch als "Vorrücksystem" bezeichnet.

Und was gilt nach der Ernennung zum Notar?

Mit der Ernennung zum Notar arbeiten Sie auf eigene Rechnung und wirtschaftliche Verantwortung. Die hauptberuflichen Notare in den neuen Bundesländern bilden dabei aber eine starke Solidargemeinschaft.

Jeder Notar leistet aus seinen Einnahmen eine verpflichtende Abgabe an eine zentrale Kasse – die Ländernotarkasse in Leipzig. Hieraus wird unter anderem die Altersversorgung der Notare, aber auch die berufsständischen Einrichtungen, wie die lokalen Notarkammern unterhalten. In Ausnahmefällen kann im Rahmen einer Einkommensergänzung sogar eine wirtschaftliche Unterstützung eines Notars durch die Solidargemeinschaft erfolgen. Es handelt sich zusammenfassend um eine selbständige Tätigkeit mit besonderer Absicherung.

Die Staatsexamina vermitteln ein umfangreiches juristisches Wissen, aber nicht jeder ist das geborene Organisationstalent und Experte im Notarrecht. Wie haben Sie sich auf diese Herausforderung vorbereitet?

Während des Assessorendienst besuchen die Notarassessoren zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen. Diese reichen von notarrechtlichen Themen bis hin zu Fortbildungen in Mitarbeiterführung oder wirtschaftlichen Fragen der Organisation der eigenen Amtsstelle. Eine Besonderheit der Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern ist zudem, dass alle Notarassessoren die Möglichkeit erhalten, einen umfassenden Vorbereitungskurs zu besuchen, mit dem sich auch Anwaltsnotare auf die notarielle Fachprüfung vorbereiten. Die Kosten hierfür übernimmt die Notarkammer.

Wo sehen Sie besondere Herausforderungen für Notarinnen und Notare mit familiärerer Verantwortung?

Die größte Herausforderung liegt in der persönlichen Amtsführung. Notare arbeiten zwar eng mit ihren Mitarbeitern zusammen, jedoch können nicht alle Aufgaben beliebig delegiert werden. Dies gilt insbesondere für die Beurkundungstätigkeit selbst, aber auch die Organisation der eigenen Amtsstelle. Hinzu kommt die wirtschaftliche Verantwortung. Während ein Richter beispielsweise ein Büro im Gerichtsgebäude und Geschäftsstellenmitarbeiter zugewiesen bekommt, muss der Notar eigene Räumlichkeiten anmieten und selbst für Mitarbeiter und Ausstattung sorgen.

Das macht für mich aber auch gerade den Reiz der Tätigkeit aus. Es ist ein Privileg, die Dinge selbst organisieren und gestalten zu können. Diese organisatorische Freiheit bringt auch besondere Möglichkeiten mit sich, Beruf und Familie unter einen Hut bringen zu können.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für die junge Generation ein zentrales Thema. Welche Rolle spielt das Thema aus Ihrer Sicht für den Notarberuf in Mecklenburg-Vorpommern?

Als Notar in Mecklenburg-Vorpommern erlebt man auch auf einer ländlich geprägten Notarstelle die volle Bandbreite notarieller Tätigkeit und hat damit die einmalige Gelegenheit, einen anspruchsvollen juristischen Beruf mit einem Leben in einer reizvollen Landschaft zwischen mecklenburgischer Seenplatte und Ostsee zu verbinden. Es ist kein Zufall, dass sich viele Kolleginnen und Kollegen nach einer Tätigkeit in einer Großkanzlei in Hamburg, Berlin oder München für eine Tätigkeit als Notar in Mecklenburg-Vorpommern entschieden haben. Ich selbst habe mich direkt nach dem 2. Staatsexamen als Notarassessorin beworben.

Mit dem Beruf geht aber auch sehr viel Verantwortung einher. Der Beruf des Notars ist eine besonders vertrauensvolle und fachlich anspruchsvolle Tätigkeit, die einen hohen persönlichen Einsatz verlangt. Gleichzeitig erwartet gerade die jüngere Generation zu Recht, dass auch familiäre Belange nicht auf der Strecke bleiben – und das müssen sie auch nicht. Ich selbst habe zwei Kinder und auch die meisten meiner Kolleginnen und Kollegen sind Eltern. Teil der Wahrheit ist in meinen Augen aber auch, dass der passende Partner oder die passende Partnerin dazugehört.

Gibt es für Notarinnen und Notare mit Kindern auch die Möglichkeit in Teilzeit zu arbeiten oder Elternzeit zu nehmen?

Während des Dienstes als Notarassessor besteht die Möglichkeit nach der Geburt von Kindern Elternzeit zu nehmen und in Teilzeit zu arbeiten. Auch ich selbst habe davon während meiner Assessorenzeit Gebrauch gemacht.

Nach der Ernennung zur Notarin oder zum Notar ist dies etwas anders. Ein "Teilzeitnotariat" ist durch den Gesetzgeber nicht vorgesehen. Jeder Notar ist für einen ihm zugewiesenen Amtsbereich zuständig. Entsprechend hoch ist die Verantwortung für die Versorgung der örtlichen Bevölkerung. Auch wurden in den letzten Jahren wirtschaftlich schwächere Notarstellen eingezogen, sodass an vielen Orten im Land nur noch ein Notar seinen Amtssitz hat, der seinen Versorgungsauftrag wahrnehmen muss.

Doch unterstützt die Notarkammer Notarinnen und Notare nach Kräften. Dies gilt nicht nur nach der Geburt eines Kindes, sondern beispielsweise auch in Zeiten von Krankheit. Ich selbst habe nach der Geburt meines zweiten Kindes als Notarin Unterstützung durch die Zuweisung eines Notarassessors erfahren, der mich tage- oder stundenweise vertreten konnte. Es gibt in besonderen Fällen auch die Möglichkeit, das Amt für eine gewisse Zeit vorübergehend niederzulegen und danach auf seine Stelle zurückzukehren. Die Amtsstelle wird in dieser Zeit durch einen Notarassessor verwaltet. Dies war in Mecklenburg-Vorpommern bislang aber nur selten erforderlich.

Hat der Notarberuf in Zeiten von Digitalisierung und KI überhaupt noch Zukunft?

Da bin ich mir absolut sicher. Gerade in unserer komplexer werdenden Welt braucht es kompetente Experten, die im persönlichen Gespräch schwierige Fragestellungen verständlich vermitteln können. Notare verschließen sich dabei der Digitalisierung nicht – ganz im Gegenteil: Sie in Deutschland sind absolute Vorreiter bei der Digitalisierung der Rechtspflege und treiben diese immer weiter aktiv voran. In den letzten Jahren hat das Notariat einen bemerkenswerten digitalen Wandel erlebt.

Mit Digitalisierungsprojekten, wie dem elektronischen Urkundenarchiv, der E-Beurkundung, der Online-Gründung von Gesellschaften und vielem Mehr machen Notare technischen Fortschritt für die Bürger nutzbar und bieten dabei auch in einer sich digitalisierenden Welt die Sicherheit und Verlässlichkeit, welche die Bürger an der Institution Notar so schätzen.

Gibt es auch schon während des Studiums und Referendariats Möglichkeiten in den Beruf "hineinzuschnuppern"?

Referendare können in Mecklenburg-Vorpommern einen Teil der Rechtsberatungsstation oder der Wahlstation in einem Notariat absolvieren. Auch studentische Praktika sind möglich. Unabhängig davon ist es auch für Volljuristen möglich, tageweise bei einem Notar zu hospitieren, um sich einen Einblick aus erster Hand zu verschaffen. Die Notarkammer ist immer gerne dabei behilflich, den Kontakt zu einem Notar herzustellen.

Wie erfahre ich, ob aktuell neue Notarassessoren gesucht werden?

In Mecklenburg-Vorpommern werden durchschnittlich etwa ein bis zwei Notarassessoren im Jahr eingestellt. Es werden nur so viele Bewerber eingestellt, wie später voraussichtlich als Notare bestellt werden können. Ausschreibungen von Notarassessorenstellen erfolgen durch das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern und deshalb nur bei entsprechendem Bedarf. Sie werden im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern und ergänzend auf dem Karriereportal des Landes sowie der Internetseite der Notarkammer veröffentlicht.

Interessenten haben zudem die Möglichkeit, sich bei der Notarkammer auf eine Interessentenliste setzen zu lassen und werden dann via E-Mail über die nächste Ausschreibung informiert.

Ihre Fragen

Gerne steht Ihnen die Geschäftsstelle der Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern unter info@notarkammer-mv.de und unter der Rufnummer +49 385 5812575 für weitere Fragen zur Verfügung.