Berufsziel Notar/in
Notarinnen und Notare sind besonders qualifizierte und erfahrene Juristen, die einen entscheidenden Beitrag zum Funktionieren der Rechtspflege und damit des Gemeinwesens leisten. Der Gesetzgeber hat den Notaren die Stellung einer unparteiischen öffentlichen Institution eingeräumt. Der Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit liegt im täglichen Umgang mit dem Bürger und der der Gestaltung seiner bedeutenden Rechtsverhältnisse.
Die Tätigkeit des/r Notars/in
Zu den Aufgaben des/r Notars/in gehören in erster Linie die Beratung sowie das Entwerfen und Beurkunden von Verträgen in Bereichen, die für den Bürger von besonderer Bedeutung sind. Den Notaren sind daher ausschließliche Zuständigkeiten im Grundstücksrecht, in großen Teilen des Gesellschafts- und Erbrechts sowie im Familienrecht übertragen.
Dies bedeutet allerdings nicht, dass der/die Notar/in sich ausschließlich mit diesen Rechtsmaterien beschäftigt. Eine verantwortungsvolle und umfassende Wahrnehmung seiner Funktionen erfordert vertiefte Kenntnisse auch in anderen Disziplinen, insbesondere dem öffentlichen Bau- und Erschließungsrecht, dem Verbraucherschutz- sowie dem Steuerrecht.
Erforderliche Qualifikation
Der Weg zum Notarberuf steht jedem Juristen offen, der die erste und zweite juristische Staatsprüfung mit überdurchschnittlichem Erfolg abgelegt hat. Außerdem muss der Bewerber nach seiner Persönlichkeit und seinen Leistungen für das Amt des Notars geeignet sein.
Als hauptberuflicher Notar in Mecklenburg-Vorpommern wird in der Regel nur bestellt, wer nach dem 2. Staatsexamen den Vorbereitungsdienst als Notarassessor abgeleistet hat. Während des Vorbereitungsdienstes gewinnt der Notarassessor praktische Erfahrungen durch die Ausbildung bei verschiedenen Notaren, die Übernahme von Notarvertretungen und Teilnahme an zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen. Der Notarassessor steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Staat und erhält Bezüge, die denen eines Richters auf Probe angeglichen sind.
Nach Ablauf der 3-jährigen Regelzeit kann sich der Notarassessor auf freiwerdende Notarstellen bewerben, die vom Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern ausgeschrieben werden. Die Auswahl und Einstellung der Bewerber für den Assessorendienst erfolgt in Abstimmung mit der Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls durch das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern. Es werden nur so viele Bewerber eingestellt, wie später voraussichtlich als Notare bestellt werden können.
In Mecklenburg-Vorpommern sind dies durchschnittlich ein bis zwei Bewerber im Jahr. Ausschreibungen von Notarassessorenstellen erfolgen deshalb nur bei entsprechendem Bedarf durch das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern. Sie werden (als Grundlage des Bewerbungsverfahrens) jeweils in dem vom Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern herausgegebenen Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern sowie in einem anderen geeigneten Publikationsorgan veröffentlicht.
Ihre Fragen
Gerne steht Ihnen die Geschäftsstelle der Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern unter der Rufnummer +49 385 5812575 für weitere Rückfragen zur Verfügung.