Aufgaben
Die Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern ist eine Selbstverwaltungskörperschaft, in der alle Notarinnen und Notare des Landes zusammengeschlossen sind.
Sie vertritt die Gesamtheit ihrer Mitglieder, unterstützt die Aufsichtsbehörden bei ihrer Tätigkeit und sorgt für eine gewissenhafte und lautere Berufsausübung der Notare.
Stellungnahmen, Rechtsfragen und Zusammenarbeit
Zu diesem Aufgabenkreis gehört es, dass die Notarkammer zu Gesetzgebungsvorhaben Stellung nimmt, die Rechtsfragen aus dem Tätigkeitsbereich der Notare betreffen.
Ferner pflegt sie Kontakte zu den Gerichten, Ministerien und anderen Behörden des Landes, um eine reibungslose Zusammenarbeit der verschiedenen Stellen mit den Notaren zu fördern.
Fortbildung
Durch die Abhaltung von Fortbildungsveranstaltungen für Notare und ihre Mitarbeiter und durch regelmäßige Rundschreiben trägt die Notarkammer dazu bei, dass ihre Mitglieder über die aktuelle Entwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung laufend informiert sind.
Entgegennahme von Beschwerden
Darüber hinaus ist die Notarkammer für die Entgegennahme von Beschwerden gegen Notare zuständig. In diesem Rahmen überprüft sie, ob der betroffene Notar seine Dienstpflichten eingehalten hat.
Bei Rechtstreitigkeiten zwischen Notar und Beteiligten z.B. wegen der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, kann die Notarkammer dagegen weder entscheiden noch eine Stellungnahme abgeben. Auch ist die Notarkammer nicht zuständig, die Richtigkeit von Notarkostenrechnungen zu überprüfen. In diesen beiden Fällen sind ausschließlich die Gerichte zuständig.
Partnerschaften
Seit einigen Jahren bestehen partnerschaftliche Verbindungen mit der estnischen Notarkammer in Tallinn.